Fachbegriffe / Abkürzungen
Ablader (shipper)
ADR Gefahrgut
ADSp (Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen)
AWB
BAF
B/L
BSK (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten)
Carrier’s Haulage und Merchant Haulage
CFS
Chassis-Usage-Charge (CUC)
CIM (Internationale Übereinkommen im Eisenbahnfrachtverkehr)
Im Original spricht man = «Convention Internationale concernat le transport des Marchandises par chemin de fer» also Bahntransporte. Das Übereinkommen ist seit 01.01.1965 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für den Abschluss von Frachtverträgen im zwischenstaatlichen Eisenbahn-Güterverkehr. U.a. auch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
Congestion Zuschlag
CSC
Container Service Charge = bei FOB-Lieferung anfallende Kosten für die landseitige Behandlung von FCL-Containern.
demurrage
detention charges
E.T.A und E.T.D bzw. E.T.S-Angaben
E.T.S, E.T.A und E.T.D sind Abkürzungen in der Logistik und stehen für:
- E.T.A. = estimated time of arrival
- E.T.D. = estimated time of departure
- E.T.S. = estimated time of sailing
was Auskünfte über die geplanten Schiffsabfahrts- bzw. Schiffsankunftstage sind.
fak
Fautfracht
FCL
FCR
Forwarding Agent‘ Certificate of Receipt = internationaler Spediteur-Übernahmeschein. Eine von der FIATA entwickelte Bescheinigung eines Spediteurs, eine Ware zur Beförderung oder Zurverfügungsstellung an eine vom Auftraggeber vorgeschriebene Adresse übernommen zu haben. FCR-Weisungen können nur gegen Rückgabe des Originals des FIATA FCR widerrufen werden.
feedem
Eine Ladung wird gefeedert, wenn sie im direkt angelaufenen Hafen mit einem anderen Schiff zum Bestimmungshafen weiterbefördert werden muss und v.v.
GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz)
Havarie Grosse
HGB (Handelsgesetzbuch)
Konnossement
LCL
RoRo
Roll-on/Roll-off = bezieht sich auf den Transport von Gütern auf Schiffen, die speziell für den Transport von rollenden Gütern wie PKWs, LKWs oder Anhängern konstruiert wurden.
VBGL (Vertragsbedingungen für den Güterverkehrs- und Logistikunternehmer)
Empfehlung des BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik ) an alle Mitgliedsunternehmen. Hauptsächlich von Interesse der beteiligten Frachtführer und Auftraggeber. VBGL muss jedoch ausdrücklich vorher vereinbart werden, da eine Wirksamkeit sonst nicht eintreten kann.