Montrealer Übereinkommen

Was ist das Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Luftfrachtführern bei internationalen Transporten regelt. Es wurde im Jahr 1999 verabschiedet und löste das Warschauer Abkommen ab. Ziel des Übereinkommens ist es, einheitliche Regeln für die Verantwortung von Fluggesellschaften bei Schäden an Passagieren, Gepäck und Fracht im Rahmen der Flugbeförderung zu schaffen.

Montrealer Übereinkommen – Vertragsstaaten

Das Abkommen wurde von über 130 Staaten ratifiziert, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die USA und Kanada. Die Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens verpflichten sich, die festgelegten Haftungsregelungen in ihre nationale Gesetzgebung zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Standards in Luftfrachtverträgen, wodurch eine weltweit einheitliche Regelung zur Haftung im internationalen Luftverkehr sichergestellt wird.

Montrealer Übereinkommen und Vertragsstaaten

Montrealer Übereinkommen und die Bedeutung im Schwerlasttransport

Das Montrealer Übereinkommen regelt nicht nur die Haftung für Gepäck und Passagiere, sondern auch für Frachttransporte. Für Unternehmen im Schwerlasttransport, die auf Luftfracht angewiesen sind, sind insbesondere die Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung bei Güterschäden von Bedeutung. Laut Artikel 22 Absatz 3 MÜ haftet der Luftfrachtführer für Schäden an transportierter Fracht bis zu 26 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm, eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Grenze von 22 SZR.

Diese Begrenzung entfällt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten des Luftfrachtführers verursacht wurde (Artikel 22 Absatz 5 MÜ). Für internationale Speditionen bedeutet dies, dass sie bei der Planung und Durchführung von Luftfrachttransporten sicherstellen müssen, dass ihre Transporte durch geeignete Luftfrachtverträge abgesichert sind, um im Schadensfall Haftungsansprüche geltend machen zu können.

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Haftungsebenen und Vorauszahlungen nach dem Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen sieht eine gestufte Haftung für Schäden vor, die in drei Ebenen unterteilt ist. Die erste Haftungsebene gilt für Schäden bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, für die der Luftfrachtführer verschuldensunabhängig haftet. In der zweiten Haftungsebene entfällt die Haftungsbegrenzung, wenn dem Luftfrachtführer grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die hochpreisige Schwerlastgüter per Luftfracht transportieren. Eine weitere wichtige Regelung ist die Vorauszahlungspflicht, die in bestimmten Fällen vorgesehen ist. Diese ermöglicht es, dass Geschädigte oder deren Angehörige eine schnelle finanzielle Entschädigung erhalten, bevor eine abschließende Haftung geklärt wurde. Diese Regelung schafft zusätzliche Sicherheit für Unternehmen, die regelmäßig auf internationale Luftfracht angewiesen sind.

*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

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