Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Die Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ist eine behördliche Genehmigung, die Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Im Schwerlasttransport wird sie immer dann benötigt, wenn ein Transport die zulässigen Maße oder das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, meist gemeinsam mit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Diese greift, sobald ein Transport die Straße außergewöhnlich stark beansprucht, sei es durch Gewicht, Länge oder Breite.
Was ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO?
Großraum- und Schwertransporte lassen sich häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Standardgrenzen durchführen. Die Ausnahmegenehmigung 46 StVO erlaubt es Schwerlastspeditionen, von diesen Vorschriften abzuweichen, sofern die Transportsicherheit gewährleistet ist und keine Alternativen bestehen.
Eine Ausnahmegenehmigung 46 StVO wird benötigt, sobald die folgenden Grenzwerte überschritten werden:
- Breite: über 2,55 m
- Höhe: über 4,00 m
- Länge: über 20,75 m (Sattelzug) bzw. 18,75 m (Lkw mit Anhänger)
- Gesamtgewicht: über 40 t (bzw. 44 t im kombinierten Verkehr)
In der Praxis kommen § 46 StVO und § 29 Abs. 3 StVO meist kombiniert zur Anwendung. Die Beantragung erfolgt heute bundesweit über das Online-Verfahren VEMAGS, das alle beteiligten Behörden, Straßenbaulastträger und die Polizei einbindet.
Wann wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO benötigt?
Die Genehmigung kommt vor allem bei komplexen Schwerlasttransporten zum Einsatz, deren Ladung sich nicht zerlegen oder auf Standardmaße reduzieren lässt. Typische Beispiele sind Transformatoren, Windkraftkomponenten wie Türme oder Rotorblätter, große Industrieanlagen, Baumaschinen, Brückenelemente sowie schwere Maschinenkomponenten aus dem Anlagenbau.
Gerade bei internationalen Transportprojekten ist eine genaue Streckenanalyse erforderlich. Schwerlastspeditionen prüfen vorab, ob die geplante Route überhaupt befahrbar ist, insbesondere im Hinblick auf Brückentragfähigkeiten, Durchfahrtshöhen und Engstellen.
Neben der eigentlichen Genehmigung werden bei vielen Schwerlasttransporten zusätzliche Auflagen erforderlich:
- Streckenprüfungen und Brückenberechnungen
- Begleitfahrzeuge nach BF3 bzw. polizeiliche Begleitung
- Festgelegte Fahrzeiten, häufig in den Nachtstunden
- Vorgegebene Fahrtrouten ohne Abweichungsspielraum
Begründung der Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Die Begründung der Ausnahmegenehmigung nach 46 StVO ist der entscheidende Teil des Antrags. Behörden prüfen darin, ob das öffentliche Interesse an der Durchführung des Transports schwerer wiegt als die mit der Ausnahme verbundenen Eingriffe in den Straßenverkehr.
In der Begründung ist insbesondere darzulegen:
- warum die Ladung technisch nicht zerlegbar ist (Unteilbarkeitsnachweis)
- weshalb kein konventioneller Transport innerhalb der Standardmaße möglich ist
- warum genau die beantragte Route gewählt wurde (z. B. Brückentragfähigkeit, Durchfahrtshöhen)
- welche technischen oder wirtschaftlichen Gründe für den Transport sprechen
- welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorgesehen sind
Eine vollständige und nachvollziehbare Begründung der Ausnahmegenehmigung 46 StVO Begründung entscheidet häufig darüber, ob ein Antrag zügig bewilligt oder mit Rückfragen verzögert wird. Erfahrene Schwerlastspeditionen formulieren die Begründung deshalb präzise und mit allen technischen Nachweise, inklusive Fahrzeugdaten, Lastverteilungsplänen und Streckengutachten.
Ablauf und Bearbeitungsdauer der Ausnahmegenehmigung
Antragstellung und Genehmigung
Die Beantragung erfolgt über VEMAGS, das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte. Nach Antragstellung werden alle berührten Behörden, Straßenbaulastträger und Polizeidienststellen entlang der geplanten Route automatisch eingebunden und um Stellungnahme gebeten.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Komplexität des Transports und der Anzahl der betroffenen Bundesländer ab. Übliche Zeiträume reichen von wenigen Werktagen bei einfachen Routen bis zu mehreren Wochen bei internationalen oder besonders schweren Transporten. Eine frühzeitige Antragstellung, idealerweise vier bis acht Wochen vor Transportbeginn, ist deshalb essenziell.
Genehmigungen werden in der Regel als Einzelgenehmigung für eine konkrete Transportfahrt erteilt. Bei wiederkehrenden Transporten mit gleichen Abmessungen und Routen ist auch eine Dauergenehmigung möglich, die meist für ein Jahr gültig ist.
Sie besitzen schwere Transportgüter, die von A nach B transportiert werden müssen?
Ob Maschinen, Bauteile oder übergroße Komponenten – wir bringen Ihre Ladung sicher ans Ziel. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Schwer- und Spezialtransport.