Havarie Grosse – Definition & Voraussetzungen

Was ist die Havarie Grosse?

Havarie Grosse, auch bekannt als Große Havarie, ist ein Begriff aus dem Seetransportrecht, der eine Situation beschreibt, in der außergewöhnliche Opfer oder Ausgaben bewusst und vernünftigerweise zum Schutz des Schiffs, der Ladung und des Treibstoffs vor einer gemeinsamen Gefahr unternommen werden. Die Kosten und der Schaden, die durch solche Maßnahmen entstehen, werden zwischen allen Beteiligten (Eigentümern der Ladung und des Schiffs) im Verhältnis zum jeweiligen Wert ihrer Güter aufgeteilt. Dieses Prinzip ermöglicht eine faire Verteilung der durch die Rettungsmaßnahmen entstandenen Verluste und Kosten und verhindert einen Totalverlust des Vermögens.
Die kleine Havarie hingegen beschreibt alle außergewöhnlichen Kosten, welche bei dem Transport über Seewege ohne eine direkte Gefahrensituation entstehen können. Auch hierbei wurde eine Aufteilung der Kosten unter den Beteiligten festgesetzt. Die kleine Havarie ist allerdings heutzutage nicht mehr in Kraft.

Havarie Grosse Voraussetzungen


Im Rahmen der Havarie Grosse gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Anwendung dieser Regelung zu rechtfertigen. Diese Voraussetzungen umfassen:

  • Gemeinsame Gefahr: Eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr bedroht sowohl das Schiff als auch die Ladung, und sie entsteht nicht durch normale Seefahrt oder durch Verschulden der Beteiligten.
  • Freiwillige und vernünftige Maßnahmen: Die ergriffenen Maßnahmen sind freiwillig, vernünftig und notwendig, um das Schiff und/oder die Ladung zu retten, und gehen über die üblichen Handlungen hinaus.
  • Erfolg der Maßnahmen: Die Maßnahmen leisten einen positiven Beitrag zur Abwendung oder Minderung der Gefahr, unabhängig davon, ob sie vollständig erfolgreich sind.

Maßnahmen im Rahmen der Havarie Grosse

Die Havarie Grosse beschreibt außergewöhnliche Maßnahmen, die getroffen werden, um Schiff, Treibstoff und Ladung gemeinsam aus einer erheblichen Gefahr zu retten. Sie beruht auf dem Prinzip, dass bewusst eingegangene Opfer und außergewöhnliche Aufwendungen gemeinschaftlich von allen Beteiligten getragen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Hauptkategorien: bewusste Aufopferungen und außergewöhnliche Aufwendungen.

Bewusste Aufopferung

Bewusste Aufopferungen sind Schäden, die der Kapitän oder die Schiffsführung bewusst in Kauf nimmt, um größere Verluste abzuwenden. Dazu gehört etwa das Überbordwerfen von Ladung (Seewurf), wenn ein Schiff durch Gewichtsverlust wieder flott gemacht werden soll, oder das Fluten von Laderäumen, um einen Brand zu löschen. Auch das bewusste Stranden eines Schiffes, um eine größere Gefahr zu verhindern, zählt dazu. Entscheidend ist, dass diese Schäden mit voller Absicht und zum Schutz des Ganzen herbeigeführt oder geduldet werden.

Außergewöhnliche Aufwendungen

Außergewöhnliche Aufwendungen hingegen betreffen die finanziellen Kosten, die im Zuge der Rettungsmaßnahmen entstehen. Dazu zählen unter anderem Bergelöhne, Leichterkosten beim Umladen von Gütern, Reparaturkosten für das Schiff nach den Rettungsmaßnahmen sowie die Gebühren des Dispacheurs, der die Abrechnung (Dispache) der Havarie Grosse erstellt.

Darüber hinaus können auch stellvertretende Havarie Grosse Kosten berücksichtigt werden. Diese entstehen, wenn durch alternative Maßnahmen größere Schäden vermieden werden – beispielsweise, wenn Ladung auf ein anderes Schiff umgeladen wird, um lange Verzögerungen zu verhindern. Nicht alle Schäden oder Kosten gelten jedoch als Havarie Grosse. Ausgeschlossen sind etwa Verluste, die ohnehin unvermeidbar gewesen wären, oder Schäden, die nur einen einzelnen Beteiligten betreffen. Nur wenn eine gemeinsame Gefahr für Schiff und Ladung bestand und die Maßnahmen bewusst zur Abwendung dieser Gefahr ergriffen wurden, liegt eine echte Havarie Grosse vor.

Havarie Grosse Risiko

Wird Ladung in internationalen Transporten über eine große Distanz transportiert, erhöht sich auch das Risiko einer Havarie Grosse. Zu dieser kann es beispielsweise bei einem Zusammenstoß zwischen Schiffen, dem drohenden Kentern eines Schiffs oder auch durch eine Explosion oder ein Feuer kommen. Die Rettung des geladenen Guts sowie der Besatzung wird durch den Kapitän des Schiffes angeleitet und kann zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen für alle Beteiligten führen, einschließlich der Reederei, Ladungseigentümer und potenzieller Frachtinteressenten. In den Kosten sind nicht nur direkte Schäden, sondern auch Aufwendungen zur Verhinderung weiterer Schäden enthalten. Im Falle einer Havarie Grosse kann es beispielsweise sein, dass Ladung über Bord geworfen werden muss, um das Schiff zu retten. Auch wenn nur die Fracht eines bestimmten Eigentümers für den Seewurf verwendet wird, werden die Kosten fair auf alle Frachteigentümer übertragen. Diese Aufgabe übernimmt meist ein Dispacheur oder auch Havariekommissar genannt. Dieser bewertet die Situation anhand des Berichts des Kapitäns, der sogenannten Verklarung. Der Dispacheur erfasst alle Kosten und verteilt sie auf die geretteten Werte von Schiff, Ladung, Bunkeröl und Fracht. Der einzuziehende Betrag wird in der Regel auf Basis des CIF-Wertes der Ladung kalkuliert. International wurde das Prinzip der Havarie Grosse im Rahmen der York-Antwerp Rules /YAR) geregelt. Um durch mögliche Kosten keine großen wirtschaftlichen Schäden zu erleiden, ist es sinnvoll eine Transportversicherung abzuschließen.

Container schwimmt im Meer nach Havarie Grosse

Havarie Grosse Regularien

In Deutschland ist die Havarie-grosse in den §§ 588–595 HGB geregelt. Frühere Unterscheidungen wie uneigentliche große, kleine oder besondere Haverei gelten seit der Reform des HGB nicht mehr.

International basieren Regelungen auf den York-Antwerp Rules (YAR), die in nahezu allen Seefrachtverträgen Anwendung finden. Die YAR 1994 führten mit der Rule Paramount den Grundsatz ein, dass nur „vernünftige“ Aufopferungen anerkannt werden. Manche Reeder bevorzugen weiterhin die ältere YAR 1974. Umweltbeeinträchtigungen sind grundsätzlich nicht havarie-grosse-fähig, wohl aber Maßnahmen zu deren Vermeidung.

Für die Binnenschifffahrt gilt § 78 BinSchG. Ergänzend werden oft die Rheinregeln 1979 der IVR vereinbart, die eine Anerkennung von Maßnahmen auch dann erlauben, wenn sie von einer urteilsfähigen Person – etwa auf behördliche Anordnung – getroffen wurden.

Fazit zu Havarie Grosse

Zusammenfassend ist Havarie Grosse ein fundamentales Prinzip im Seetransportrecht, das darauf abzielt, die Lasten und Kosten, die durch außergewöhnliche Rettungsmaßnahmen in Gefahrensituationen entstehen, gerecht zu verteilen. Die strikten Voraussetzungen für die Anwendung von Havarie Grosse gewährleisten, dass nur diejenigen Maßnahmen berücksichtigt werden, die im besten Interesse der Rettung des Schiffs und der Ladung ergriffen wurden, wobei das gemeinsame Risiko und die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten im Vordergrund stehen.

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