Rollgeld (Cartage)

Rollgeld Definition

Rollgeld bezieht sich auf Transportkosten, die beim Transport in einer Lieferkette vom Absender zum Haupt-Transportmittel oder von diesem zum Empfänger anfallen. Es stammt von der Abrollung von Fässern hin zum Bahnhof oder vom Bahnhof zum Empfänger. Heute fällt Rollgeld an, wenn beispielsweise die Ware vom Absender mit dem LKW durch den Versandspediteur beim Vorlauf zum Bahnhof oder vom Bahnhof mit dem LKW beim Nachlauf durch den Empfangsspediteur zum Empfänger transportiert wird.

Was ist Rollgeld?

Rollgeld, auch als Cartage bezeichnet, bezieht sich auf die Transportkosten von Gütern auf dem Landweg, sei es per Schiene oder Straße. Dieser Transport findet in der Regel über kurze Entfernungen statt und bewegt sich innerhalb einer Region oder zwischen zwei nahe gelegenen Städten. Die an diesem Prozess beteiligten Unternehmen kalkulieren, indem sie sich auf die Gesamtkosten des Transportmanagements konzentrieren.

LKW mit Münzen im Vordergrund, als Metapher für Rollgeld

Kosten für das Rollgeld

Die typischen Kosten für Rollgeld umfassen verschiedene Ausgaben, die mit dem Transport verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für Treibstoff: Der Kraftstoffverbrauch hängt von der Entfernung und dem Fahrzeugtyp ab.
  • Fahrzeugwartung und -reparatur: Regelmäßige Wartung und gelegentliche Reparaturen sind notwendig, um die Fahrzeuge in gutem Zustand zu halten.
  • Versicherung: Transportunternehmen müssen ihre Fahrzeuge und Ladungen versichern, um sich gegen Unfälle und Schäden abzusichern.
  • Mautgebühren: Für die Nutzung bestimmter Straßen, Brücken oder Tunnel können Gebühren anfallen.
  • Lohnkosten für die Fahrer: Die Fahrer müssen für ihre Zeit und Arbeit bezahlt werden.


Diese Kosten können stark variieren, abhängig von Faktoren wie der spezifischen Route, dem Fahrzeugtyp, den aktuellen Kraftstoffpreisen und den Arbeitskosten. Es ist daher immer ratsam, ein individuelles Angebot von einem Spediteur oder Transportunternehmen einzuholen.

Rollgeld 1 und 2

Zur Unterscheidung spricht man auch vom Rollgeld I für die Transportkosten des Versandspediteurs, wohingegen die Transportkosten des Empfangsspediteurs Rollgeld II genannt werden. Wer Zahlungspflichtiger für das Rollgeld ist, richtet sich nach den Lieferungsbedingungen, Handelsklauseln oder Incoterms. Die Handelsklausel „frei Haus“ besagt, dass der Lieferant alle Transportkosten – und damit auch das Rollgeld – bis zum Empfänger trägt. Gegensatz ist der Incoterm „ab Werk“, bei dem der Empfänger alle Transportkosten übernehmen muss.

Eine Teilung der Transportkosten sehen die Handelsklauseln „unfrei“, „frei Waggon“ oder „frei Zielbahnhof“ vor. Bei der Handelsklausel „frachtfrei“ (d. h. Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsbahnhof) trägt der Verkäufer beispielsweise das Rollgeld I, und der Käufer muss das Rollgeld II bezahlen.

Sie besitzen schwere Transportgüter, die von A nach B transportiert werden müssen?

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